Kosten
Die Kosten der Vertretung in außergerichtlichen Angelegenheiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).Ihre Höhe bestimmt sich einmal nach dem Wert des Streitgegenstandes und zum anderen nach verschiedenen Kriterien, wie beispielsweise Umfang und Bedeutung der Sache, Verfahrensschritte und Anzahl von wahrzunehmenden Terminen.
Die Kosten der außergerichtlichen Beratung unterliegen keiner gesetzlichen Reglementierung und werden frei vereinbart. Ausgenommen hiervon ist die Erstberatung eines Verbrauchers, für die höchstens eine Gebühr von € 190,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer entsteht.
Sofern Sie Beratungsleistungen über die Erstberatung eines Verbrauchers hinausgehend in Anspruch nehmen möchten, werden wir dafür Zeithonorare berechnen.
fachanwaltliche Beratung | € 110,00 |
anwaltliche Beratung | € 90,00 |
Das Zeithonorar versteht sich je angefangene 30 Minuten und zuzüglich etwaiger Schreibauslagen/Kopierkosten/Telekommunikationsentgelte und gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für die Fertigung von Rechtsgutachten, Stellungnahmen oder Einschätzungen vereinbaren wir gern nach individueller Absprache ein angemessenes Honorar.
Rechtsschutzversicherungen
Sofern Sie einen Rechtsschutzversicherungsvertrag unterhalten, übernehmen wir gern auch die Vertretung gegenüber ihren Versicherer und rechnen mit ihm die Ihnen aus dem Versicherungsverhältnis zu erstattenden Kosten direkt ab, sofern eine Deckungszusage erteilt wurde.Beratungs- und Prozeßkostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen, haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH). PKH umfasst die eigenen Rechtsanwaltsgebühren sowie die entstandenen Gerichtskosten. Zur Beantragung der Prozesskostenhilfe füllen Sie bitte die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus und überlassen es uns eigenhändig unterschreiben zusammen mit den erforderlichen Nachweisen über Ihr Einkommen und Ihre regelmäßigen Belastungen.Das gesetzlich vorgesehene Formular finden Sie hier.
Formular zur Beratungs- und Prozeßkostenhilfe
Gleichermaßen können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen, die Sie vor dem Beratungsgespräch bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen müssen.
Das gesetzlich vorgesehene Beratungshilfeformular finden Sie hier.
Beratungshilfeformular